Erwachsenenschutzgesetz

Die wesentlichen Eckpunkte (Ziele) des Gesetzes lauten:

  • Förderung der Selbstbestimmung von Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.

Die Autonomie von Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, wird erweitert. Diese Menschen sollen – soweit das möglich ist – selbst über ihre rechtlichen Beziehungen bestimmen. Die Möglichkeiten zur autonomen Vorsorge und zur selbstbestimmten Entscheidung werden in diesem Sinn ausgebaut, die betroffenen Menschen werden in den oft nicht einfachen Entscheidungsprozessen stärker als bisher begleitet und unterstützt. Die gerichtliche Rechtsfürsorge wird auf ihren Kern, nämlich die Vertretung von Menschen in rechtlichen Belangen, zurückgeführt. Der Vertreter und das Gericht übernehmen nicht mehr anstelle der dafür zuständigen Träger Aufgaben der Sozial- und Behindertenhilfe.

Weitere Informationen und Downloads

  • Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes: 01. Juli 2018
    Das Erwachsenenschutzgesetz zum Download finden Sie: Hier
  • Hier finden Sie weitere Informationen und können die Broschüre des Bundesministeriums für Justiz in einfacher Sprache bestellen: Hier
  • Hier finden Sie die Kurzinformation:
    „Das neue Erwachsenenschutzgesetz“ zum Download: Hier
  • Hier finden Sie die Broschüre:
    „Wissenswertes für Vertretene, VertreterInnen und Interessierte“
    zum Download: Hier
  • Hier finden Sie die Informationsbroschüre:
    „Erwachsenenschutz-Recht“ in einfacher Sprache zum Download: Hier
  • Hier finden Sie die Informationsbroschüre:
    „Die gewählte Erwachsenenvertretung“ in einfacher Sprache: Hier
  • Hier finden Sie weiterführende Informationen:
    Link Parlament Österreich

Quelle: Help, Justiz